, Kahraman Altay

Einsprache zum Baugesuch Bifangweg 6 in Oensingen – Schutz der Mehlschwalbenkolonie

Erfolg für die Mehlschwalben: Dank unserer Einsprache wurde ein neuer Schwalbenturm am Bifangweg in Oensingen realisiert – 26 Brutpaare finden nun rechtzeitig ein neues Zuhause.

BirdLife Solothurn hat beim eingegangenen Baugesuch Nr. 720 am Bifangweg 6 in Oensingen Einsprache erhoben. Geplant war der Abbruch eines bestehenden Gebäudes sowie der Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern. Das betroffene Gebäude beherbergte eine bedeutende Mehlschwalbenkolonie mit 26 Brutpaaren (Stand 2024).

Die Mehlschwalbe ist eine geschützte Vogelart, deren Bestand sich in den letzten 30 Jahren halbiert hat. Sie gehört zu den gefährdeten Arten (Kategorie NT) und ist eine Prioritätsart für den Artenschutz. Als Gebäudebrüter ist sie auf bestehende Nistplätze angewiesen, zu denen sie jedes Jahr zurückkehrt. Der Schutz ihrer Brutstätten ist gesetzlich klar geregelt – sowohl im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) als auch in der entsprechenden Verordnung (NHV) sowie im Jagd- und Schutzgesetz (JSG).

Laut Gesetz dürfen Nester und Brutstätten geschützter Arten nicht zerstört oder beeinträchtigt werden. Können Eingriffe nicht vermieden werden, sind angemessene Ersatzmassnahmen zu treffen. Diese müssen rechtzeitig – mindestens ein bis zwei Jahre vor dem Abbruch – bereitstehen, damit die Tiere die neuen Standorte rechtzeitig entdecken und annehmen können. Wichtig ist dabei: Die Anzahl an Ersatznistplätzen muss mindestens 1,5-mal so hoch sein wie der bisherige Bestand.

Mit grosser Freude dürfen wir mitteilen, dass auf unsere Einsprache eingegangen wurde und nun ein neuer Schwalbenturm realisiert worden ist. Damit stehen der Mehlschwalbenkolonie rechtzeitig alternative Nistplätze zur Verfügung – ein wichtiger Beitrag zum Schutz dieser faszinierenden Vogelart.

Unsere zentralen Anliegen wurden somit erfüllt:

  • Ersatz für die bestehenden Brutplätze der Mehlschwalben wurde bereitgestellt und baulich umgesetzt.

  • Der Bau des Schwalbenturms ermöglicht es den Vögeln, sich bereits vor dem Abbruch neu zu orientieren.

  • Der Abbruch erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere ausserhalb der Brutzeit (September bis Anfang April).

Wir danken allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement für den Schutz unserer einheimischen Vogelwelt.

BirdLife Solothurn und die Sektion Oensingen bleiben weiterhin engagiert für den Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt in unserer Region.